Allgemeine Fragen
Wie ist der Ablauf, wenn wir Ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen?
Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail mit Namen und Telefonnummer des zuständigen Ansprechpartners. Ihr zuständiger Kundenberater setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren. Er kommt zu Ihnen ins Unternehmen und berät Sie detailliert und unverbindlich. Wenn alle Einzelheiten zu Ihrer Zufriedenheit geklärt sind und Sie sich für den Mitarbeiter Ihrer Wahl entschieden haben, wird ein Rahmenvertrag für Hoteldienstleistungen gemäß der gesetzlichen Bestimmungen abgeschlossen. Zu dem von Ihnen gewünschten Termin tritt unser Mitarbeiter dann die Tätigkeit in Ihrem Unternehmen an.
Wie lauten Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen?
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bellcaptain GmbH
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich dieser AGB, Abbedingung der AGB des Kunden
1. Die Bellcaptain GmbH, nachfolgend nur noch kurz BC genannt, bietet ihren Kunden, insbesondere Hotelunternehmen, die Erbringung von Diensten, d. h. von Tätigkeiten und Leistungen, an, die in z. B. in einem Hotelbetrieb, dort insbesondere im Bereich des Front-Desk bzw. Front-Office erforderlich sind, nachfolgend insgesamt als „Vertragsleistungen“ bezeichnet. Hierzu schließt BC mit ihren Kunden Rahmenverträge ab, in denen die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen BC und Kunden und, u. a. mit einem als Anlage jedem Rahmenvertrag beigefügten Leistungsverzeichnis, die Art, der Inhalt und der Umfang der vereinbarten Vertragsleistungen und deren Erbringung und ebenso die BC für die Vertragsleistungen zu zahlenden Vergütungen bereits im Einzelnen mit der Maßgabe geregelt sind, dass jede konkrete Beauftragung der BC mit im Rahmenvertrag festgelegten Vertragsleistungen mittels eines vom Kunden zu erteilenden, und von BC jeweils gegenzuzeichnenden Auftragsscheines erfolgt.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten in Ergänzung zu den in Ziffer 1 genannten Rahmenverträgen nebst Auftragsschein(en), wobei in dem Fall, dass eine Bestimmung dieser AGB der eines Rahmenvertrages oder Auftragsscheines entgegensteht oder widerspricht, stets die Bestimmung des Rahmenvertrages oder des Auftragsscheins Vorrang hat. Darüber hinaus gelten diese AGB für alle Verträge, gleich welcher Art, die BC mit ihren Kunden abschließt.
3. Sind dem Kunden bereits vor oder bei Anbahnung eines Geschäftes oder vor oder bei Abschluss eines Vertrages/Auftrages diese AGB zur Kenntnis gegeben worden, gelten sie, sofern der Kunde Unternehmer, juristisches Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sonder-vermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB ist, ebenso für alle danach mit ihm abgeschlossenen Verträge bzw. von ihm erteilte Aufträge, dies auch dann, wenn BC den Kunden vor oder bei Abschluss eines weiteren Vertrages nicht ausdrücklich auf die Geltung dieser AGB hingewiesen hat.
4. Die Geltung entgegenstehender und/oder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, BC und der Kunde haben hierzu im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
§ 2 Angebote, Zustandekommen eines Vertrages, Einbeziehung dieser AGB, Nebenabreden
1. Angebote der BC sind stets unverbindlich und freibleibend, es sei denn, dass BC ein Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet und im Angebot eine konkrete Bindungsfrist angibt. Erklärt der Kunde auf ein nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnetes Angebot der BC dessen Annahme, stellt dies eine seitens BC annahmebedürftige Bestellung bzw. Beauftragung des Kunden gegenüber BC dar. Gleiches gilt, wenn der Kunde ein verbindliches Angebot der BC zwar annimmt, die Annahmeerklärung jedoch nach Ablauf der Bindungsfrist gemäß Satz 1 bei BC eingeht.
2. Ein Vertrag mit BC kommt, vorausgesetzt, die nachfolgend genannten Erklärungen sind schriftlich abgegeben und seitens BC von dem bzw. einem gesetzlichen Vertreter der BC oder einem von ihr insoweit zu ihrer Vertretung berufenen Mitarbeiter der BC unterzeichnet worden, dadurch zustande, dass BC dem Kunden die Ausführung seiner Bestellung bzw. seines Auftrages bestätigt hat oder, sofern BC ein verbindliches Angebot abgegeben hat, die hierzu vom Kunden abgegebene Annahmeerklärung vor Ablauf der Bindungsfrist gemäß Ziffer 1 Satz 1 bei BC eingeht.
3. Wesentlicher Bestandteil eines jeden Angebotes der BC sowie jeder Auftragsbestätigung durch BC sind stets diese AGB.
4. Etwaige Nebenabreden oder Zusatzvereinbarungen bedürfen stets der Schriftform, die Wirksamkeit mündlicher Abreden ist ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 3 Leistungs- und Liefertermine
1. Leistungs- und/oder Liefertermine stellen, auch wenn sie in einem verbindlichen Angebot der BC, in einer Bestellung des Kunden oder in der Annahmeerklärung bzw. Auftragsbestätigung der BC genannt sind, lediglich die in Aussicht genommenen Zeitpunkte für die Leistung und/oder Lieferung dar, es sei denn, BC hat einen Termin in einer ihrer vorgenannten Erklärungen ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Letzteres, d. h. die verbindliche Termine, ergeben sich ferner aus den zu einem Rahmenvertrag vereinbarten Auftragsschein (s. o. § 1 Ziffer 1) und dazu zwischen BC und dem Kunden ggf. vereinbarten Einsatzplanungen.
2. Die Einhaltung von Leistungs- und/oder Lieferterminen setzt zudem voraus, dass der Kunde ihm bei der Auftragsausführung durch BC obliegende Mitwirkungshandlungen und/oder Pflichten zeit-gerecht und vollständig erfüllt; anderenfalls ist BC nicht an Leistungs- und/oder Liefertermine, gleichviel, ob verbindlich oder nur in Aussicht genommen, gebunden.
§ 4 Ausführung der Leistungen, Einschaltung Dritter
1. BC führt die ihr in Auftrag gegebenen Leistungen eigenverantwortlich und mit größtmöglicher Sorgfalt aus.
2. Soweit nicht ausdrücklich – z. B. in einem Rahmenvertrag – etwas anderes vereinbart ist, kann sich BC zur Ausführung des ihr erteilten Auftrages auch Dritter (Subunternehmer) bedienen, bleibt jedoch auch in diesem Fall dem Kunden stets unmittelbar verpflichtet.
§ 5 Preise, Auslagen, Rechnungsversand, Fälligkeit und Skonto, sonstige Zahlungsbedingungen
1. Die Preise der BC verstehen sich stets netto, d. h. zuzüglich der Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe.
2. Bei Auftragsausführung entstandene, vom Kunden zu erstattende Auslagen (z. B. Reisekosten) stellt BC dem Kunden ebenfalls zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung.
3. BC übersendet dem Kunden jede Rechnung auf dem Postwege und am Tage des Postversandes zusätzlich vorab per E-Mail falls dies gewünscht wird.
4. Jede von BC gestellte Rechnung ist stets und ohne Abzug, z. B. Skonto, bis zum Ablauf von 3 Wochen ab Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig und vom Kunden durch Überweisung auf das ihm hierzu von BC aufgegebene Konto zu leisten. Als Tag des Zuganges einer Rechnung zählt der Tag, an dem BC dem Kunden die Rechnung per E-Mail zugeleitet hat.
5. Gerät der Kunde mit einer der BC zu leistenden Zahlung in Verzug, hat er BC Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszins zu zahlen. Weitergehende bzw. andere Rechte und/oder Ansprüche, die BC aus bzw. bei einem Zahlungsverzug des Kunden zustehen, bleiben unberührt.
§ 6 Vertrauliche Behandlung von Unterlagen, Datenschutz
1. Der Inhalt vom Kunden als Ausdruck, auf Datenträger oder elektronisch oder auf andere Weise zur Verfügung gestellten Datenmaterials hat BC vertraulich zu behandeln und darf dies weder im Original noch in Kopie an Dritte weitergeben und/oder Dritten offenbaren oder sonst wie zugänglich machen, es denn, dass ihr dies gesetzlich vorgeschrieben oder von dem ihr erteilten Auftrag umfasst ist oder der Kunde sich hiermit zuvor schriftlich einverstanden erklärt hat. Diese Verpflichtungen gelten auch für die Zeit nach Durchführung bzw. Beendigung des jeweiligen Auftrages/Vertrages.
2. Die ihr vom Kunden überlassenen bzw. zugänglich gemachten Daten behandelt und verarbeitet und/oder speichert BC gemäß den Weisungen des Kunden und unter strikter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). BC steht dem Kunden dafür ein, dass sie die für den Schutz der Daten jeweils erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und -vorkehrungen getroffen hat und aufrecht erhält und bei der Verarbeitung von Daten, insbesondere von personenbezogenen Daten, nur Mitarbeiter und/oder Dritte einsetzt, die entsprechend den Bestimmungen des BDSG auf die Einhaltung des Datengeheimnisses verpflichtet worden sind. Jedoch ist der Kunde allein dafür verantwortlich, dass die Daten, die er BC zum Zwecke der Auftragsausführung überlassen und/oder sonst wie zugänglich gemacht hat, von dieser verarbeitet und/oder gespeichert werden dürfen, sofern dies unter Beachtung von Satz 1 und Satz 2 erfolgt; Entsprechendes gilt für das vom Kunden zur Versendung überlassene bzw. zugänglich gemachte Adressmaterial.
§ 7 Haftung, Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse
1. Sofern in diesen AGB und/oder in einem einzelnen Auftrag/Vertrag nicht Abweichendes bestimmt ist, haftet BC dem Kunden für Schäden aus Verzug, aus Nicht- und/oder Schlechterfüllung sowie aus unerlaubter Handlung oder einem anderen Rechtsgrund nur, sofern sie eine wesentliche Vertrags-pflicht (Kardinalspflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder die Entstehung des Schadens auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht.
2. Verletzt BC eine wesentliche Vertragspflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist die Haftung zudem auf typischerweise vorhersehbare Schäden sowie auf einen ebenfalls typischerweise vorhersehbaren Schadensumfang begrenzt.
3. Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere für (Mangel-) Folgeschäden, sowie für untypische und/oder unvorhersehbare oder zufällige Schäden ist ausgeschlossen; Gleiches gilt für Schäden, die, sofern nicht von BC zu vertreten, aus Arbeitskämpfen oder behördlichen Anordnungen oder Maßnahmen resultieren oder auf einer Naturkatastrophe oder sonstiger höherer Gewalt beruhen.
4. Eine weitergehende Haftung der BC ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist, ausgeschlossen.
§ 8 Änderungen und Ergänzungen eines Auftrages, Schriftform
1. Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrages sowie hierzu ggf. getroffener Neben- oder Zusatzvereinbarungen (siehe § 2 Ziffer 4) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und müssen seitens BC von dem bzw. einem ihrer gesetzlichen Vertreter oder einem insoweit von ihr zu ihrer Vertretung berufenen Mitarbeiter unterzeichnet sein.
2. Gleiches gilt für eine Vereinbarung, mit der die Schriftform in Einzelfall oder grundsätzlich im Hinblick auf das (die) Rechtsverhältnis(se) zwischen BC und einem Kunden wieder aufgehoben werden soll.
§ 9 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Aufrechnung, salvatorische Klausel
1. Für die rechtliche Beurteilung eines der BC erteilten Auftrages sowie seiner Durchführung und/oder dem Kunden aufgrund des Auftrages und/oder seiner Durchführung zustehenden Ansprüche gilt im Übrigen ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.
2. Gerichtsstand für alle aus dem Auftragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar resultierenden Streitigkeiten ist, sofern der Kunde Vollkaufmann oder Sachwalter öffentlich-rechtlichen Vermögens ist, Hamburg.
3. Ziffern 1 und 2 gelten auch, wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat und/oder Lieferungen und Leistungen der BC aus dem Ausland in Anspruch genommen werden.
4. Der Kunde kann gegenüber BC nur mit von ihr schriftlich bestätigten oder zu Gunsten des Kunden und zu Lasten von BC rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen eines Auftrages oder eine der vorstehenden AGB-Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und/oder der übrigen Teile der betroffenen Bestimmung(en) des Auftrages und/oder dieser AGB unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die jeweilige gesetzliche Regelung. Sind für eine Vertragsergänzung geeignete gesetzliche Vor-schriften nicht vorhanden und ist der ersatzlose Wegfall der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung keine interessengerechte Lösung, tritt an ihre Stelle die Regelung, die der Kunde und BC bei sachgerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen gewählt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der betroffenen Bestimmung des Auftrages und/oder dieser AGB bewusst gewesen wäre.
6. Sollten diese AGB und/oder ein Auftrag eine schließungsbedürftige Lücke enthalten, ist Ziffer 5 entsprechend bzw. sinngemäß anzuwenden, um die Lücke zu schließen.
Stand: 13. Februar 2015
Bewerbung bei der Bellcaptain GmbH
Welche Unterlagen werden für eine Bewerbung benötigt?
Wir freuen uns, wenn Sie sich bei uns bewerben möchten. In diesem Fall benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
- Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (Original oder beglaubigte Kopie, nicht älter als 3 Monate)
- Zeugnis des höchsten Schul- oder Hochschulabschlusses (Kopie)
- Abschlusszeugnis anderer weiterführender Schulen (Kopie)
- Nachweis und Zeugnis einer abgeschlossenen Berufsausbildung (Kopie)
- Zeugnisse eventuell erworbener Zusatzqualifikationen wie z. B. EDV Kurse, Sprachkurse, o. ä. (Kopien)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Zeugnisse/Beurteilungen aller früheren Arbeitgeber (Kopien)
In welcher Form muss eine Bewerbung zugesandt werden?
Wir akzeptieren ausschließlich elektronische Bewerbungen per E-Mail an info@bellcaptain.de. Als Anlagen werden folgende Dateiformate akzeptiert:
- PDF Dateien
- JPG Dateien (für Fotos, Scans)
- Microsoft Word Dateien (.doc)
- Open Office Writer Dateien (.odx)
- Rich Text Format Dateien (.rtf)
- Text Dateien (.txt)
Die maximale Größe je Datei beträgt 1 MB.
Ausbildung / Weiterbildung an der Bellcaptain Academy
Können wir auch unsere eigenen Mitarbeiter an der Bellcaptain Academy weiterbilden lassen?
Ja, wir bieten auch maßgeschneiderte Schulungsprogramme für Hotelpersonal an. Gerne erstellt Ihr Kundenberater mit Ihnen ein individuelles Konzept und unterbreitet Ihnen ein Angebot.
Kann ich an der Bellcaptain Academy einen staatlich anerkannten Abschluss machen?
Nein, die Bellcaptain Academy ist kein Ersatz für den Besuch einer Hotelfachschule oder einer anderen Fachausbildung. Die Aufgabe der Bellcaptain Academy ist die Auffrischung und Erweiterung der Fachkompetenz unserer Mitarbeiter und ggf. der Mitarbeiter unserer Kunden. Sie erhalten jedoch für den erfolgreichen Abschluss eines kompletten Ausbildungsblocks (z. B. zu einer bestimmten Hotel Management Software) ein Zertifikat.
Kann ich auch als Privatperson an Ihren Kursen teilnehmen, um in Eigeninitiative meine Qualifikation zu verbessern?
Unsere Kurse stehen auch Privatpersonen offen, sofern freie Plätze in den Kursen verfügbar sind. Priorität hat jedoch die Schulung unserer eigenen Mitarbeiter, so dass unter Umständen kurzfristige Absagen erfolgen können, wenn die Kapazitäten für unseren Eigenbedarf benötigt werden.
Die Teilnahme als Privatperson ist mit einer Kursgebühr verbunden, die je nach Kursauswahl und -kombination unterschiedlich ausfällt.